(Quelle: Pongau macht Schule - Zusammenstellung: BSI Heidelinde Kahlhammer)

Was ist Förderunterricht?

„Unter Förderunterricht sind nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltungen zu verstehen für Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben".
(SCHOG § 8f Abs.aa)

"Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende Arbeitsweisen, intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen zu unterstützen, einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern sowie vorhandene Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen.
Der Lehrer wird sich besonders im Förderunterricht bemühen, vor allem lernschwächeren Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu schaffen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Fördermaßnahmen sowie vor schwer wiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen."
(Lehrplan der Volksschule, Didaktische Grundsätze, Z.7. Differenzieren und Fördern)
"Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs während des Unterrichtsjahres hat das Ausschöpfen aller zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen."
(Lehrplan der Volksschule, allgemeine Bestimmungen, Z.7. Integration).

Wie kann der Förderunterricht organisiert werden?

Lehrplan
„Der Förderunterricht der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, („Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ und/oder „Mathematik“) anzugeben.“
(Lehrplan der Volksschule, Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule Z.3)

Stundentafel der 1. - 4. Schulstufe
„Förderunterricht: je 1 Wochenstunde“

1. Additive Form als zusätzliche Unterrichtseinheit in den Pflichtgegenständen im Anschluss an den Vormittagsunterricht oder am Nachmittag .
In der 6. Unterrichtsstunde darf kein FU stattfinden (Rundschreiben des LSR zum Schulzeitgesetz).
2. Integrative Form innerhalb des zeitlichen Rahmens der Pflichtgegenstände.
Dies erfordert im Teamteaching den Einsatz offener Lernformen und eine enge Kooperation. Fallweise kann sich eine kurze Phase äußerer Differenzierung ergeben.

Der zweite Lehrer
- betreut eine Kleingruppe während des (offenen) Klassenunterrichts
- führt spezielle Übungen durch
- hilft durch einen anderen methodischen Ansatz ein Lernproblem auf andere Weise
zu verdeutlichen.
„ ...in der Grundschule genügen drei Anmeldungen“ für den Förderunterricht (§24 Abs. 2 lit. c Salzburger Schulorganisations-Gesetz)

Was ist das didaktische Konzept des Förderunterrichtes

Die Förderung von Schüler/innen ist ein Grundprinzip jedes Unterrichts und nicht auf die wöchentliche „Förderstunde“ beschränkt.
Der Förderunterricht hat das Vermeiden von Schulversagen zum Ziel, daher sind grundsätzlich vor einer negativen Beurteilung bzw. vor der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Dieses Ziel und das fachübergreifende Unterrichtsangebot weisen schon auf die umfassenden Möglichkeiten und auf die Chancen, aber auch auf den Anspruch der wöchentlichen Förderstunde hin:

  • Vertiefen von Lerninhalten,
  • Erarbeitung der Lerninhalte mit anderen Methoden,
  • Zurückgehen auf nicht gefestigte Lernschritte, die man in der Gesamtklasse schon längst nicht mehr durcharbeitet,
  • Stabilisieren der Schülerpersönlichkeit durch Übungen des sozialen Lernens,
  • Hilfe beim Erkennen des eigenen Lerntyps und bei der Verbesserung der eigenen Lernstrategien,
  • Übungen im motorischen Bereich, um physiologische Unterstützung zur Behebung des Lerndefizits zu geben,
  • Angebot an immer wieder wechselnde Schülergruppen mit verschiedenen Bedürfnissen,
  • ...

Nicht bloß eine zusätzliche Übungszeit für Deutsch/Lesen oder Mathematik ist damit gemeint, sondern die vielfältigen Inhalte und die ganze Bandbreite der Didaktik, wobei in einer dem Schüler und seinem Lerntypus adäquaten Methode jene Unterrichtsinhalte noch einmal zu vermitteln und zu festigen sind, die er benötigt, um dem Unterricht in der Klasse weiterhin ohne Schwierigkeiten folgen zu können. Das ist aber nur möglich, wenn die Lerninhalte der Förderstunde gleichzeitig auch hohe Transferwirkung besitzen. Das heißt, sie gehen über den unmittelbaren Detailstoff hinaus und sind für den weiter führenden Unterricht exemplarisch und bedeutsam.

Die Gestaltung des Förderunterrichtes erfordert eine genaue Schülerbeobachtung und Diagnose sowie einen entsprechenden Förderplan, der mit den Eltern besprochen werden soll, damit sie die Hintergründe verstehen und die Arbeit unterstützen können.
Bei der Erstellung von individuellen Förderplänen sollen alle beteiligten Pädagogen (Klassenlehrerin, Beratungs- und Stützlehrerin, Logopädin ...) mitwirken.
Hinweis:
Umfassende Diagnose- und Übungsmöglichkeiten speziell für den Schuleingangsbereich finden sich im Beobachtungs- und Förderbogen zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (Landesschulrat für Salzburg).

Die Förderung in der wöchentlichen Stunde hat jedoch auch ihre Grenzen:

Sie ist keine Therapiestunde, um Kinder mit schwerwiegenden Defiziten jahrelang mitzunehmen - hier müssen außerschulische Diagnose- und Therapiemöglichkeiten in Anspruch genommen werden!

Förderunterricht ist nicht:

  • eine Gratis-Nachhilfestunde
  • bloß ein Nacharbeiten vergessener oder nicht verstandener Inhalte
  • nur eine zusätzliche Übungszeit (u.U. für immer dieselben Kinder)
  • eine Abgabestelle für die Eltern als Übungsmöglichkeit ihrer Kinder
  • eine „Überraschung“ für die Schüler am Ende eines Vormittags
  • eine Aufbewahrung für Fahrschüler
  • eine punktuelle Entscheidung der Lehrerin, sondern ein Konzept für mehrere Einheiten.

Welche Erfahrungen zum Förderunterricht gibt es?

Positiv wird erlebt:

Zeitrahmen
- für einzelne Schüler
- für Inhalte, die sonst zu kurz kommen
- für spezielle Methoden

Methodisch-didaktische Arbeit
- mit Ruhe Individuelles ausprobieren können
- spezifische Methoden für eine Kleingruppe ungestört anwenden können
- andere Zugänge für den Schüler durch andere Lehrer (integrative Form)

Lehrer-Schüler-Beziehung
- mit schwächeren Schülern ihren Erfolg genießen
- AHA-Erlebnisse bewusst beobachten können
- ganz persönliche Zuwendung zu dem Einzelnen
- die besondere Atmosphäre einer „Förder“-Stunde
- die Schüler drängen sich in diese Stunde
- das Fördern als Spiel und Spaß – weg vom Leistungsdruck

Kooperation (integrative Form)
- Rückmeldungen von Kolleginnen über die eigenen Schüler
- Rückmeldungen von Kolleginnen über die eigene Arbeit (anfangs ungewohnt!!!)
- Anregungen für den eigenen Unterricht (Hospitieren)
- weg vom „Einzelkämpfertum“, Erfahrungsaustausch
- Einsatz spezifischer Kompetenzen der Lehrerinnen


Negativ wird erlebt:

Zeitpunkt
- im Anschluss an den Vormittag oder am Nachmittag: Ermüdung der Kinder
- fixer Zeitpunkt in der Woche
- Fahrschülerproblematik

Image bei den Schülern
- Schüler fühlen sich als dumm abgestempelt
- Schüler empfinden die Förderstunde als Strafe

Erwartung der Eltern
- Förderunterricht als kostenlose Nachhilfestunde für ihre Kinder
- Lerndefizite werden „unter Garantie“ aufgeholt
- Ersatz der eigenen Beschäftigung mit ihren Kindern
- Aufbewahrungsmöglichkeit für Fahrschüler
- Nachholen nach Abwesenheiten vom Unterricht


Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen zum Förderunterricht?

Begriffsbestimmung

„Unter Förderunterricht sind nicht zu beurteilende Unterrichtsveranstaltungen zu verstehen für Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben.“ (§ 8f Abs.aa SCHOG)

Führung

„ ...in der Grundschule genügen drei Anmeldungen“ für den Förderunterricht (§24 Abs. 2 lit. c Salzburger Schulorganisations-Gesetz)

Grundstufe I - Wechsel der Schulstufen

"Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen."
(Lehrplan der Volksschule, Allgemeine Bestimmungen Z.2.)

Lehrplan

„Der Förderunterricht der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, („Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ und/oder „Mathematik“) anzugeben.“ (Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule Z.3)

Stundentafel der 1. - 4. Schulstufe

„Förderunterricht: je 1 Wochenstunde“

Förderungsbedürftigkeit

„(7) Soweit nicht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht gemäß Abs. 6 besteht, können sich Schüler nach Feststellung der Förderungsbedürftigkeit durch den unterrichtenden Lehrer zur Teilnahme am Förderunterricht anmelden. Die Anmeldung gilt ... für die für den betreffenden Schüler vorgesehene Dauer des Förderunterrichtes.
(8) Bei Wegfall der Förderbedürftigkeit kann sich der Schüler von der weiteren Teilnahme am Förderunterricht abmelden. Sofern nach Feststellung des Lehrers die Förderungsbedürftigkeit noch besteht, bedarf die Abmeldung der Zustimmung des Schulleiters.“
(§ 12 SCHUG Abs. 7 u. 8 )

Die Formulierung, dass sich der Schüler zur Teilnahme am Förderunterricht anmelden können, darf nicht zu der Auffassung verleiten, dass die Initiative vom Schüler ausgeht. Den Anstoß zur Teilnahme am Förderunterricht hat vielmehr der Lehrer zu setzen, und zwar, indem es ihm obliegt, festzustellen, ob ein Schüler in einem Pflichtgegenstand eines zusätzlichen Lernangebotes bedarf. In welchen Pflichtgegenständen ein Förderunterricht vorgesehen ist, richtet sich nach dem jeweiligen Lehrplan; ebenso ist im Lehrplan die Dauer und das Ausmaß des jeweiligen Förderunterrichtes (...) vorgeschrieben...
So wie der Lehrer gemäß Abs. 7 die Initiative zur Anmeldung eines Schülers zur Teilnahme am Förderunterricht zu setzen hat, so hat gemäß Abs. 8 gleichfalls der Lehrer den Anstoß zur Abmeldung des Schülers vom Förderunterricht zu geben, indem er den Wegfall der Förderungsbedürftigkeit feststellt. Dem Ietzten Satz des Abs. 8 zufolge bedarf die Abmeldung dann der Zustimmung des Schulleiters, wenn nach Auffassung des Lehrers die Förderungsbedürftigkeit noch andauert. (Erl.)