Was ist Förderunterricht?
„Unter Förderunterricht sind nicht zu beurteilende
Unterrichtsveranstaltungen zu verstehen für Schüler, die in
Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen,
weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen
oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben".
(SCHOG § 8f Abs.aa)
"Förderunterricht bietet die Möglichkeit,
Lernprozesse durch gezielte Übungen, individualisierende Arbeitsweisen,
intensivierte Lehrerhilfen und zeitlich längeres Verweilen an Stoffelementen
zu unterstützen, einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern den
Anschluss an den Lernfortschritt der Klasse zu sichern sowie vorhandene
Lücken zu schließen und einen kontinuierlichen Lernzuwachs
zu ermöglichen.
Der Lehrer wird sich besonders im Förderunterricht bemühen,
vor allem lernschwächeren Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse
zu schaffen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft
entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Fördermaßnahmen sowie vor schwer
wiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch
nehmen.
Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen
Dienst erfolgen."
(Lehrplan der Volksschule, Didaktische Grundsätze, Z.7. Differenzieren
und Fördern)
"Der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
während des Unterrichtsjahres hat das Ausschöpfen aller zur
Verfügung stehenden Fördermaßnahmen voranzugehen."
(Lehrplan der Volksschule, allgemeine Bestimmungen, Z.7. Integration).
Wie kann der Förderunterricht organisiert werden?
Lehrplan
„Der Förderunterricht der Grundschule
ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr
und Klasse bei Bedarf anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv
oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit
durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes
sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes,
die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der
Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, („Deutsch,
Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ und/oder „Mathematik“)
anzugeben.“
(Lehrplan der Volksschule, Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule
Z.3)
Stundentafel der 1. - 4. Schulstufe
„Förderunterricht: je 1 Wochenstunde“
1. Additive Form als zusätzliche Unterrichtseinheit in den Pflichtgegenständen
im Anschluss an den Vormittagsunterricht oder am Nachmittag .
In der 6. Unterrichtsstunde darf kein FU stattfinden (Rundschreiben des
LSR zum Schulzeitgesetz).
2. Integrative Form innerhalb des zeitlichen Rahmens der Pflichtgegenstände.
Dies erfordert im Teamteaching den Einsatz offener Lernformen und eine
enge Kooperation. Fallweise kann sich eine kurze Phase äußerer
Differenzierung ergeben.
Der zweite Lehrer
- betreut eine Kleingruppe während des (offenen) Klassenunterrichts
- führt spezielle Übungen durch
- hilft durch einen anderen methodischen Ansatz ein Lernproblem auf andere
Weise
zu verdeutlichen.
„ ...in der Grundschule genügen drei Anmeldungen“ für
den Förderunterricht (§24 Abs. 2 lit. c Salzburger Schulorganisations-Gesetz)
Was ist das didaktische Konzept des
Förderunterrichtes
Die Förderung von Schüler/innen ist ein
Grundprinzip jedes Unterrichts und nicht auf die wöchentliche „Förderstunde“
beschränkt.
Der Förderunterricht hat das Vermeiden von Schulversagen zum Ziel,
daher sind grundsätzlich vor einer negativen Beurteilung bzw. vor
der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs alle
Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Dieses Ziel und das fachübergreifende Unterrichtsangebot weisen schon
auf die umfassenden Möglichkeiten und auf die Chancen, aber auch
auf den Anspruch der wöchentlichen Förderstunde hin:
- Vertiefen von Lerninhalten,
- Erarbeitung der Lerninhalte mit anderen Methoden,
- Zurückgehen auf nicht gefestigte Lernschritte,
die man in der Gesamtklasse schon längst nicht mehr durcharbeitet,
- Stabilisieren der Schülerpersönlichkeit durch
Übungen des sozialen Lernens,
- Hilfe beim Erkennen des eigenen Lerntyps und bei der
Verbesserung der eigenen Lernstrategien,
- Übungen im motorischen Bereich, um physiologische
Unterstützung zur Behebung des Lerndefizits zu geben,
- Angebot an immer wieder wechselnde Schülergruppen
mit verschiedenen Bedürfnissen,
- ...
Nicht bloß eine zusätzliche Übungszeit
für Deutsch/Lesen oder Mathematik ist damit gemeint, sondern die
vielfältigen Inhalte und die ganze Bandbreite der Didaktik, wobei
in einer dem Schüler und seinem Lerntypus adäquaten Methode
jene Unterrichtsinhalte noch einmal zu vermitteln und zu festigen sind,
die er benötigt, um dem Unterricht in der Klasse weiterhin ohne Schwierigkeiten
folgen zu können. Das ist aber nur möglich, wenn die Lerninhalte
der Förderstunde gleichzeitig auch hohe Transferwirkung besitzen.
Das heißt, sie gehen über den unmittelbaren Detailstoff hinaus
und sind für den weiter führenden Unterricht exemplarisch und
bedeutsam.
Die Gestaltung des Förderunterrichtes erfordert
eine genaue Schülerbeobachtung und Diagnose sowie einen entsprechenden
Förderplan, der mit den Eltern besprochen werden soll, damit sie
die Hintergründe verstehen und die Arbeit unterstützen können.
Bei der Erstellung von individuellen Förderplänen sollen alle
beteiligten Pädagogen (Klassenlehrerin, Beratungs- und Stützlehrerin,
Logopädin ...) mitwirken.
Hinweis:
Umfassende Diagnose- und Übungsmöglichkeiten speziell für
den Schuleingangsbereich finden sich im Beobachtungs- und Förderbogen
zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (Landesschulrat
für Salzburg).
Die Förderung in der wöchentlichen Stunde hat
jedoch auch ihre Grenzen:
Sie ist keine Therapiestunde, um Kinder mit schwerwiegenden
Defiziten jahrelang mitzunehmen - hier müssen außerschulische
Diagnose- und Therapiemöglichkeiten in Anspruch genommen werden!
Förderunterricht ist nicht:
- eine Gratis-Nachhilfestunde
- bloß ein Nacharbeiten vergessener oder nicht
verstandener Inhalte
- nur eine zusätzliche Übungszeit (u.U. für
immer dieselben Kinder)
- eine Abgabestelle für die Eltern als Übungsmöglichkeit
ihrer Kinder
- eine „Überraschung“ für die Schüler
am Ende eines Vormittags
- eine Aufbewahrung für Fahrschüler
- eine punktuelle Entscheidung der Lehrerin, sondern
ein Konzept für mehrere Einheiten.
Welche Erfahrungen zum Förderunterricht gibt es?
Positiv wird erlebt:
Zeitrahmen
- für einzelne Schüler
- für Inhalte, die sonst zu kurz kommen
- für spezielle Methoden
Methodisch-didaktische Arbeit
- mit Ruhe Individuelles ausprobieren können
- spezifische Methoden für eine Kleingruppe ungestört anwenden
können
- andere Zugänge für den Schüler durch andere Lehrer (integrative
Form)
Lehrer-Schüler-Beziehung
- mit schwächeren Schülern ihren Erfolg genießen
- AHA-Erlebnisse bewusst beobachten können
- ganz persönliche Zuwendung zu dem Einzelnen
- die besondere Atmosphäre einer „Förder“-Stunde
- die Schüler drängen sich in diese Stunde
- das Fördern als Spiel und Spaß – weg vom Leistungsdruck
Kooperation (integrative Form)
- Rückmeldungen von Kolleginnen über die eigenen Schüler
- Rückmeldungen von Kolleginnen über die eigene Arbeit (anfangs
ungewohnt!!!)
- Anregungen für den eigenen Unterricht (Hospitieren)
- weg vom „Einzelkämpfertum“, Erfahrungsaustausch
- Einsatz spezifischer Kompetenzen der Lehrerinnen
Negativ wird erlebt:
Zeitpunkt
- im Anschluss an den Vormittag oder am Nachmittag: Ermüdung der
Kinder
- fixer Zeitpunkt in der Woche
- Fahrschülerproblematik
Image bei den Schülern
- Schüler fühlen sich als dumm abgestempelt
- Schüler empfinden die Förderstunde als Strafe
Erwartung der Eltern
- Förderunterricht als kostenlose Nachhilfestunde für ihre Kinder
- Lerndefizite werden „unter Garantie“ aufgeholt
- Ersatz der eigenen Beschäftigung mit ihren Kindern
- Aufbewahrungsmöglichkeit für Fahrschüler
- Nachholen nach Abwesenheiten vom Unterricht
Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen zum Förderunterricht?
Begriffsbestimmung
„Unter Förderunterricht sind nicht zu
beurteilende Unterrichtsveranstaltungen zu verstehen für Schüler,
die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes
bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur
mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten
haben.“ (§ 8f Abs.aa SCHOG)
Führung
„ ...in der Grundschule genügen drei Anmeldungen“
für den Förderunterricht (§24 Abs. 2 lit. c Salzburger
Schulorganisations-Gesetz)
Grundstufe I - Wechsel der Schulstufen
"Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird,
sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen."
(Lehrplan der Volksschule, Allgemeine Bestimmungen Z.2.)
Lehrplan
„Der Förderunterricht der Grundschule ist als
fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und
Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit
durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes
sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichtes
sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht,
(„Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“
und/oder „Mathematik“) anzugeben.“ (Bemerkungen zu den
Stundentafeln der Grundschule Z.3)
Stundentafel der 1. - 4.
Schulstufe
„Förderunterricht: je 1 Wochenstunde“
Förderungsbedürftigkeit
„(7) Soweit nicht eine Verpflichtung zur Teilnahme
am Förderunterricht gemäß Abs. 6 besteht, können
sich Schüler nach Feststellung der Förderungsbedürftigkeit
durch den unterrichtenden Lehrer zur Teilnahme am Förderunterricht
anmelden. Die Anmeldung gilt ... für die für den betreffenden
Schüler vorgesehene Dauer des Förderunterrichtes.
(8) Bei Wegfall der Förderbedürftigkeit kann sich der Schüler
von der weiteren Teilnahme am Förderunterricht abmelden. Sofern nach
Feststellung des Lehrers die Förderungsbedürftigkeit noch besteht,
bedarf die Abmeldung der Zustimmung des Schulleiters.“
(§ 12 SCHUG Abs. 7 u. 8 )
Die Formulierung, dass sich der Schüler zur Teilnahme
am Förderunterricht anmelden können, darf nicht zu der Auffassung
verleiten, dass die Initiative vom Schüler ausgeht. Den Anstoß
zur Teilnahme am Förderunterricht hat vielmehr der Lehrer zu setzen,
und zwar, indem es ihm obliegt, festzustellen, ob ein Schüler in
einem Pflichtgegenstand eines zusätzlichen Lernangebotes bedarf.
In welchen Pflichtgegenständen ein Förderunterricht vorgesehen
ist, richtet sich nach dem jeweiligen Lehrplan; ebenso ist im Lehrplan
die Dauer und das Ausmaß des jeweiligen Förderunterrichtes
(...) vorgeschrieben...
So wie der Lehrer gemäß Abs. 7 die Initiative zur Anmeldung
eines Schülers zur Teilnahme am Förderunterricht zu setzen hat,
so hat gemäß Abs. 8 gleichfalls der Lehrer den Anstoß
zur Abmeldung des Schülers vom Förderunterricht zu geben, indem
er den Wegfall der Förderungsbedürftigkeit feststellt. Dem Ietzten
Satz des Abs. 8 zufolge bedarf die Abmeldung dann der Zustimmung des Schulleiters,
wenn nach Auffassung des Lehrers die Förderungsbedürftigkeit
noch andauert. (Erl.) |